RoHS Konformität
RoHS: vom engl. "Restriction of Hazardous Substances" Mit Inkrafttreten des Elektronik- und Elektrogeräte-Gesetzes (ElektroG) im Juli 2006 dürfen keine gefährlichen Substanzen mehr in Elektrogeräten, die nach dem 1. Juli 2006 in den Verkehr gebracht wurden, enthalten sein. Diese gefährlichen Stoffe sind schon in der RoHS EG-Richtlinie 2002/95EG definiert und wurden so ins nationale Recht übernommen. Im Einzelnen sind dies:
· Blei (Pb)
· Quecksilber (Hg)
· Cadmium (Cd)
· Sechswertiges Chrom (CR VI)
· Polybromiertes Biphenyl (PBB)
· Polybromiertes Diphenylether (PBDE)
Ein Bauteil, dass keines dieser verbotenen Stoffe enthält, gilt als RoHS-konform. Werden bei einem Neugerät ausschließlich RoHS-konforme Komponenten verbaut, so gilt die RoHS-Konformität auch für das fertige Produkt. Für eine Reihe von Anwendungen gibt es jedoch Ausnahmen (z.B. Blei- und NiCd-Akkus, Bauteile für die Ersatzteilversorgung, wie auch für diverse Geräteklassen u.v.m.). Betroffen sind in erster Linie Fertigungsunternehmen, soweit deren Endprodukte unter das ElektroG fallen. Aber auch Hobby-Elektroniker haben sich durch die bleifrei verzinnten Anschlüsse auf ein anderes Lötverhalten einzustellen. In unserem Online-Shop haben wir für Sie die RoHS-konformen Bauelemente durch einen entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Die Liste der gekennzeichneten Artikel wird ständig erweitert. Sollte das von Ihnen benötigte Bauteil jedoch noch nicht als RoHS-konform bestätigt sein, so können Sie diese bei fertigungsrelevanten Stückzahlen bei uns anfragen. Darüber hinaus sind die Artikel, die von der Problematik des ElektroG nicht betroffen sind ebenfalls gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Thema ElektroG finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt unter www.bmu.de.